Die Tarnung ablegen
Die Tarnung ablegen. Um zu wissen, wie wir unsere Tarnung ablegen können, müssen wir erst einmal wissen, was unsere Tarnung ist. Und wir müssen zugleich wissen, wer oder was wir selbst sind, der/die/das diese Tarnung trägt/angelegt hat.
Wir sind in unserer Essenz wahrnehmendes Bewusstsein, universale Liebe, das Feld des Potenzials, Sein, Licht, die Schöpfung selbst (Gott). Wir sind in unserem „Kern“ also Feinstofflich. Unsere Verkleidung ist alles Feststoffliche.
Zum Feststofflichen zählen Dinge (unser Besitz, Hab und Gut, Klamotten etc.) und auch Gedanken (Glaubenssätze, Versprechen, Meinungen, Ansichten), Muster, Prägungen, Konditionierungen, Gefühle und Vorstellungen (innere Bilder jeder Art). Im Grunde genommen ist ALLES, was ich erkennen kann, Tarnung (Verkleidung). Mein „Nicht-Tarnung-Sein“ KANN ich (als Mensch) unmöglich erkennen, weil es nichts zu erkennen gibt, es ist ja nicht zum Anschauen/Betrachten mehr da.
Mein ICH-BIN finde ich also jenseits des letzten Wortes, jenseits der letzten Beschreibung, jenseits des letzten Gedankens, jenseits des letzten Gefühls, jenseits des letztes inneren Bildes, jenseits des allerletzten Wegweisers (wie Eckhart Tolle es so schön beschrieben hat, und auch in den Büchern „Eine Neue Ordnung – Praxishandbuch zum spirituellen Erwachen“ vom Hierophant-Verlag findest Du hierzu wirklich tolle Impulse, Ideen, Angregungen und sogar Übungen).
Ohne Tarnung sind wir ein NICHTS – und damit sind wir wieder ALLES, nämlich reines Potenzial. Wir können dies weder fühlen noch spüren noch wahrnehmen. Wir können es lediglich erahnen.
Und dieser Zustand ist immer und überall in jedem Moment in uns. In unserer bewussten Gegenwärtigkeit sind wir ihm am nahesten – in unbewusster Erfahrung sind wir am weitesten von ihm entfernt.
Achtsame Wahrnehmung des Jetzt, bewusste Meditation und größtmögliche Präsenz im momentanen Augenblick sind Möglichkeiten, sich allen Verkleidungen/Tarnungen bewusst zu sein und sich selbst als die dahinter existierende Energie, als göttliches Sein, wahrzunehmen.
eine neue ordnung am 29. September 18
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